Planungsbeschleunigungspaket II

Die Bundesregierung hat eine deutliche Vereinfachung für die Genehmigung und Errichtung von Windkraftanlagen beschlossen. Viele von uns haben sich gefreut und aufgeatmet:

Mit dem „Sommerpaket“ am 15. Juni stellte das Kabinett die Weichen, um den Ausbau der Windenergieerzeugung an Land (Onshore) zu beschleunigen und das 2%-Ziel zur Ausweisung von Flächen für Windenergie an Land umzusetzen. Mit der Vorgabe von Flächenzielen an die Länder, Einschränkungen der Mindestabstandsregelungen und der Vorgabe der allgemeinen Außenprivilegierung im Falle einer Zielverfehlung soll gewährleistet werden, dass die für den Windenergieausbau notwendigen Flächen zügig bereitgestellt werden.

Durch die Beseitigung von Doppelprüfungen bei der Planerstellung und einer engeren Verzahnung von Raumordnungs- und Zulassungsverfahren soll die Dauer von Raumordnungsverfahren (zukünftig: Raumverträglichkeitsprüfung) einschließlich der zeitintensiven Vorbereitungsphase erheblich verkürzt werden. Erweiterte Regelungen zur Planerhaltung sollen mehr Rechtssicherheit bei Raumordnungsplänen bringen. Mit Regelungen zu digitalen öffentlichen Bekanntmachungen, zur Auslegung von Unterlagen in digitaler Form und der Möglichkeit zu Online-Erörterungsterminen soll die Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter vorangebracht werden.