Grundsätzlich kann jede Person und jede Organisation einen Antrag auf Förderung einreichen. Da ist Vieles denkbar. Beispielsweise könnten Fördermittel von Havelwind für in sich abgeschlossenen Projekte oder als Anschubfinanzierung für längerfristige Projekte verwendet werden. Denkbar ist auch Fördermittel bei Havelwind zu beantragen, die innerhalb eines größeren Projektes beim Eigenmittelnachweis helfen. Somit können weitere Gelder aus anderen Förderprogrammen beantragt werden.
Geförderte Projekte müssen gemeinnützig sein. Daher können nur Projekte bewilligt werden, die den Naturschutz und die Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes fördern (Havelwind-Satzung § 2 Abs. 1).
Vorrangig werden Mittel an Projekte vergeben, die eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen:
· Projekte mit einem gut erkennbaren Bezug zur Energietransformation oder zum Klimawandel („Gemeinsam Energie wenden“),
· Projekte, die eine hohe öffentliche Aufmerksamkeit erreichen können, z.B. durch Veranstaltungen oder ähnliches,
· Projekte, die wirksam den Verbrauch von fossiler Energie dauerhaft vermindern, Erzeugung und Verteilung von erneuerbarer Energie erleichtern/stärken oder die Resilienz gegenüber dem Klimawandel stärken.
Sie haben eine Idee für ein Klima- oder Energieprojekt in der Region Schwielowsee? Dann freuen wir uns auf Ihren Antrag bei Havelwind, den Sie sich hier herunterladen können. Anträge sind digital als pdf-Datei und fristgerecht bei Havelwind per E-Mail an post[at]havelwind.de einzureichen.
Wir planen zwei Vergaben im Kalenderjahr durchzuführen. Nur fristgerecht per Mail eingegangene Anträge können berücksichtigt werden. Gerne erhalten wir Ihre Anträge auch deutlich früher! Jeder Antrag wird zunächst geprüft, intern mit Ihnen durchgesprochen und gegebenenfalls mit weiteren Informationen durch Sie ergänzt.
Um Transparenz herzustellen, laden wir zu einer öffentlichen Erörterung ein, bei der alle Projekte durch die Antragsteller vorgestellt und diskutiert werden können. Unmittelbar nach der Erörterung wird Havelwind, in nicht öffentlicher Sitzung, die Vergabeentscheidung treffen.
Folgende Termine sind vereinbart:
1. Halbjahr 2026
12. April 2026 Einsendeschluss für Anträge
23. April 2026, 18 Uhr, Erörterung der Projektanträge und Vergaben (Ort wird bekanntgegeben)
2. Halbjahr 2026
9. November 2026 Einsendeschluss für Anträge
25. November 2026, 18 Uhr, Erörterung der Projektanträge und Vergaben (Ort wird bekanntgegeben)
