Grundsätzlich kann jede Person und jede Organisation einen Antrag auf Förderung einreichen. Da ist Vieles denkbar. Beispielsweise könnten Fördermittel von Havelwind für in sich abgeschlossenen Projekte oder als Anschubfinanzierung für längerfristige Projekte verwendet werden. Denkbar ist auch Fördermittel bei Havelwind zu beantragen, die innerhalb eines größeren Projektes beim Eigenmittelnachweis helfen. Somit können weitere Gelder aus anderen Förderprogrammen beantragt werden.
Geförderte Projekte müssen gemeinnützig sein. Daher können nur Projekte bewilligt werden, die den Naturschutz und die Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes fördern (Havelwind-Satzung § 2 Abs. 1).
Vorrangig werden Mittel an Projekte vergeben, die eines oder mehrer der folgenden Kriterien erfüllen:
· Projekte mit einem gut erkennbaren Bezug zur Energietransformation oder zum Klimawandel („Wir wollen Energie wenden“),
· Projekte, die eine hohe öffentliche Aufmerksamkeit erreichen können, z.B. durch Veranstaltungen oder ähnliches,
· Projekte, die wirksam den Verbrauch von fossiler Energie dauerhaft vermindern, Erzeugung und Verteilung von erneuerbarer Energie erleichtern/stärken oder die Resilienz gegenüber dem Klimawandel stärken.
Sie haben eine Idee für ein Klima- oder Energieprojekt in der Region Schwielowsee? Dann freuen wir uns auf Ihren Antrag bei Havelwind, den Sie sich hier runterladen können <link>. Anträge sind digital als pdf und fristgerecht bei Havelwind per Mail an post[at]havelwind.de einzureichen.
Wir planen zwei Vergaben im Kalenderjahr durchzuführen. Nur fristgerecht per Mail eingegangene Anträge können berücksichtigt werden. Gerne erhalten wir Ihre Anträge auch deutlich früher! Jeder Antrag wird zunächst geprüft, intern mit Ihnen durchgesprochen und gegebenenfalls mit weiteren Informationen durch Sie ergänzt.
Um Transparenz herzustellen, laden wir zu einer öffentlichen Erörterung ein, bei der alle Projekte durch die Antragsteller vorgestellt und diskutiert werden können. Unmittelbar nach der Erörterung wird Havelwind, in nicht öffentlicher Sitzung, die Vergabeentscheidung treffen.
Folgende Termine stehen bereits fest:
1. Halbjahr 2025:
29. April 2025 Abgabeschluss für Anträge
14. Mai 2025 Erörterung und Vergabe
2. Halbjahr 2025
20. Oktober 2025 Abgabeschluss für Anträge
12. November 2025 Erörterung und Vergabe
Wärend der Antragstellung, der Durchführung und der Abrechnung können sie gern zu uns Kontakt aufnehmen.